Informationen zur Vorschusserhebung der BG-Beiträge bei der VBG
Ab 2022 wechselt die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) zur Vorschusserhebung der BG-Beiträge. Anstatt die Beiträge wie bisher rückwirkend in einer Summe zu erheben, werden die BG-Beiträge ab 2022 als Vorschuss fällig. Die Rechtsgrundlage für dieses Verfahren bildet § 164 Absatz 1 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) in Verbindung mit § 25 der Satzung der VBG (Verwaltungs-Berufsgenossenschaft). Durch […]