Neuer Gefahrtarif der BGHW ab 01.01.2024
Die Berufsgenossenschaft Handel- und Warenlogistik (BGHW) hat ihren 3. Gefahrtarif veröffentlicht. Der neue Gefahrtarif tritt am 01.01.2024 in Kraft und ist gültig für die Beitragsberechnung für Unternehmen, deren Zuständigkeit bei der BGHW liegt. Die Berufsgenossenschaften sind dazu verpflichtet, spätestens alle sechs Jahre ihre Gefahrtarife hinsichtlich gegebenenfalls geänderter Risiken zu prüfen und entsprechend anzupassen.