Bund der Beitragszahler der Berufsgenossenschaften e.V.
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Es ist nicht selten, dass Unternehmen zu hohe Beiträge an die Berufsgenossenschaft zahlen. Das kann ganz unterschiedliche Gründe haben. Lesen Sie, welche Faktoren bei der Berechnung der BG-Beiträge besonders häufig eine Rolle spielen und warum es sich lohnt, den jährlichen BG-Bescheid genau zu prüfen.
Unternehmensstrukturen können sich wandeln – und damit ändert sich unter Umständen auch die Berechnungsgrundlage für die BG-Beiträge. Werden etwa einzelne Geschäftsbereiche beendet oder neue erschlossen, hat das oft auch Auswirkungen auf die Beiträge zur Berufsgenossenschaft. Denn häufig kommen dadurch neue „Geschäftsgegenstände“ hinzu. Beispielsweise fertigt ein Unternehmen nicht mehr nur Werkzeuge, sondern gründet eine Abteilung, in der jetzt auch Kunststoffprodukte mit diesen Werkzeugen hergestellt werden. Die Produktion von Kunststoffteilen kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Grundlage für geänderte Gefahrklassen darstellen.
Die Berufsgenossenschaften erheben regelmäßig Daten über das Unfallgeschehen in den einzelnen Gewerbszweigen. Dadurch können sich z. B. in Verbindung mit neuen Gefahrtarifen Verschiebungen von Geschäftsbereichen in andere Gewerbszweige ergeben. Grund dafür kann ein verändertes Unfallaufkommen (mehr oder weniger Unfälle) einzelner Geschäftsbereiche im Erhebungszeitraum sein. Für die betroffenen Unternehmen können somit Beiträge entsprechender Mitarbeiterstämme verändert zur Abrechnung kommen. Es haben sich also die Grundlagen für die Beitragsberechnung verändert. Das Gleiche gilt, wenn sich beispielsweise das Verhältnis der Anzahl von kaufmännischen zu gewerblichen Mitarbeitern verschiebt, da kaufmännische Angestellte bei einzelnen Berufsgenossenschaften mit günstigeren Gefahrklassen zur Abrechnung kommen.
Von ursprünglich 35 Berufsgenossenschaften mit eigenen Berechnungsgrundlagen und Tarifen gibt es heute nur noch neun. Die Zusammenschlüsse kamen aufgrund gesetzlicher Vorgaben zustande. Die damit einhergehenden neuen Gefahrtarife bilden die Geschäftsbereiche der Mitgliedsunternehmen in neu definierten Gewerbszweigen ab. So können z. B. Geschäftsbereiche von Unternehmen im Zuge der Neuausrichtung eines Gefahrtarifs möglicherweise falschen Gewerbszweigen zugeordnet werden. Dementsprechend kann es in der Folge zu überhöhten Beiträgen kommen.
Es kann auch sein, dass ein Unternehmen zwar historisch begründet einer bestimmten Berufsgenossenschaft angehört. Durch eine Neuausrichtung oder Zukäufe der Firma hätte gegebenenfalls eine Anpassung der berufsgenossenschaftlichen Zugehörigkeit zu einer anderer BG oder anderen Gewerbszweigen erfolgen müssen.
Jede Berufsgenossenschaft nutzt andere Parameter, wenn es um die Beurteilungen von Unfallgeschehen, Abläufen und Statistiken geht. So bewertet die eine BG das Unfallgeschehen im Zeitraum eines Jahres, die andere bezieht auch das Vorjahr mit ein. Letztendlich hat jede BG eigene Berechnungsgrundlagen, die durch die Mitgliedsunternehmen teilweise sehr schwer nachvollziehbar sind.
Es ist auch nicht selten, dass Unternehmen Unfallkosten angelastet werden, die sie nicht verursacht haben. Ein klassisches Beispiel: Es kommt zu einem Unfall eines Mitarbeiters, der über eine Zeitarbeitsfirma beschäftigt ist. Die Kosten müssten dann über die Zugehörigkeit der Leiharbeitsfirma zu der jeweiligen Berufsgenossenschaft berücksichtigt werden. Dies geschieht jedoch häufig nicht, weil verunfallte Mitarbeiter beim Durchgangsarzt oder im Krankenhaus die Firma als Arbeitgeber angeben, an die sie aktuell als Zeitarbeiter ausgeliehen sind. Gerade Unternehmen, die Zeitarbeiter beschäftigen, sollten ihren BG-Bescheid daraufhin genau prüfen.
Übrigens: Die Berufsgenossenschaft muss Auskunft über die Unfallkosten geben!
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