Bund der Beitragszahler der Berufsgenossenschaften e.V.
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Es ist als Laie nicht möglich, den Bescheid der Berufsgenossenschaft auf Herz und Nieren zu prüfen und festzustellen, ob sich die Beitragszahlungen reduzieren ließen. Auch die Bemessung der Beitragshöhe sowie die Zuordnung zur richtigen Berufsgenossenschaft erfordern das Expertenwissen, etwa von Betriebswirten, Steuerberatern und Sozialversicherungsfachangestellten.
Im ersten Schritt der Prüfung wird Ihr aktueller BG-Bescheid analysiert. Innerhalb weniger Tage erhalten Sie eine Rückmeldung, ob eine Möglichkeit besteht, Ihre BG-Beiträge zu reduzieren oder auch zu viel gezahlte Beiträge zur Berufsgenossenschaft zurückzufordern.
Wer die detaillierte Prüfung der BG-Beiträge übernimmt, sollte also erfahren sein auf diesem Gebiet: Die eigentliche Überprüfung und auch die Kontaktaufnahme mit Ihrer Berufsgenossenschaft sollte daher eine spezialisierte Unternehmensberatung und Rechtsanwaltskanzlei durchführen. Wichtig: Sie sollte erfahren, ziel- und erfolgsorientiert sein! Das bedeutet: Nur wenn eine Kostenreduzierung gelingt, wird ein Anteil der tatsächlichen Einsparung einmalig als Erfolgsanteil in Rechnung gestellt.
Voraussetzung für die Analyse Ihrer BG-Beiträge ist zur genauen Begutachtung der Abschluss eines Beratervertrages mit der prüfenden Unternehmensberatung. Nur dann kann sie in Ihrem Auftrag tätig werden.
Im Anschluss erfahren Sie, welche Dokumente die Expertinnen und Experten von Ihnen benötigen. Zu diesen Unterlagen gehören die letzten Beitragsbescheide, eine Kopie des Veranlagungsbescheides sowie eine Übersicht zur Unternehmensstruktur und die verschiedenen Berufsgruppen, die in Ihrem Unternehmen tätig sind. Häufig ergibt sich bereits ein Einsparpotenzial, weil beispielsweise durch Umstrukturierungen andere (günstigere) Gefahrklassen zum Tragen kommen können.
Ergibt die Prüfung, dass Sie zu hohe Beiträge zur Berufsgenossenschaft geleistet haben und die BG-Beiträge sich reduzieren ließen, übernimmt oder strukturiert die Unternehmensberatung für Sie die Korrespondenz mit der zuständigen Berufsgenossenschaft. Auch während der gesamten Verfahrensabläufe steht sie an Ihrer Seite.
Für dieses Verfahren ist ein hohes Maß an Fachwissen erforderlich, denn den Berufsgenossenschaften ist genau darzulegen, warum Korrekturen eingefordert werden. Nur dann kann es zu einer Einsparung kommen.
Gut zu wissen: Es ist möglich, eine Rückforderung rückwirkend für fünf Jahre zu prüfen, und diese hat regelmäßig Aussicht auf Erfolg.
Nach unseren Erfahrungen sind in einigen Branchen 30 bis 50 Prozent der Beitragsbescheide fehlerhaft. Bei großen Unternehmen und Konzernen steigt die Quote sogar auf bis zu 90 Prozent.
Wo Sie Ihren BG-Bescheid kompetent und unabhängig überprüfen lassen können, erfahren Sie hier.
Bund der Beitragszahler der Berufsgenossenschaften e. V. • Augustinerweg 20 • 30419 Hannover
Telefon: (05 11) 33 62 13 4 • E-Mail: info@bund-bbg.de
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