Bund der Beitragszahler der Berufsgenossenschaften e.V.
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Jeder Arbeitsunfall bringt durch Fehlzeiten des Arbeitsnehmers hohe Kosten für ein Unternehmen mit sich. Besonders in kleinen und mittleren Betrieben, da hier die Arbeitsabläufe durch Personalausfall oft empfindlich gestört werden. Daher zahlt sich Prävention für Unternehmen immer aus – gesunde Mitarbeiter bedeuten wirtschaftlichen Erfolg.
Arbeitssicherheit und die Prävention arbeitsbedingter Erkrankungen sollten in Unternehmen aber auch deshalb zur Chefsache gemacht werden, weil sich dadurch die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung deutlich senken lassen.
Die Berufsgenossenschaften sind gesetzlich verpflichtet, die Unternehmen mit geringen Unfalllasten beim BG-Beitrag besserzustellen als Betriebe mit hohen Unfalllasten!
Der aktive Arbeitsschutz liegt also im doppelten Sinne im unternehmerischen Interesse: gesunde, leistungsfähige Mitarbeiter sind die Basis des Erfolgs. Mithilfe gezielter Prävention lässt sich durch geringere Beiträge an die Berufsgenossenschaft jedes Jahr bares Geld sparen. Je nach Berufsgenossenschaft können die Nachlässe bis zu 25 Prozent betragen, beispielsweise durch Abschläge auf Basis eines Bonus-Malus-Systems.
Unternehmen sind laut Arbeitsschutzgesetz verpflichtet, ihren Beschäftigten ein sicheres und gesundes Arbeiten zu ermöglichen. Sie müssen etwa Unfallverhütungsvorschriften beachten und die Erste Hilfe gut organisieren. Auch eine sorgfältige Einweisung in Arbeitsabläufe ist ein wesentlicher Beitrag zur Prävention.
Zu weiteren Präventionsmaßnahmen gehören unter anderem:
Die Berufsgenossenschaften unterstützen mit ihren Unfallverhütungsvorschriften (UVV) Unternehmen bei Maßnahmen rund um Arbeitsschutz und Prävention. Darüber hinaus bieten sie ihren Mitgliedern beispielsweise Schulungen oder Informationen vor Ort durch Fachberater an. Dadurch können Schwachstellen rechtzeitig erkannt und behoben werden.
Doch auch innerbetrieblich können Unternehmen die Arbeitssicherheit effektiv steigern und dadurch die Höhe ihrer BG-Beiträge beeinflussen. Ein wichtiger Schritt dabei ist es, die Mitarbeiter für das Thema Arbeitssicherheit zu sensibilisieren und aktiv am Prozess zu beteiligen.
Unternehmensleitung und Personalabteilung sollten eng zusammenarbeiten, um die Arbeitssicherheit im Betrieb nachhaltig zu verbessern. Zu aktiver Prävention gehört es auch, dass die Vorschriften zur Prävention im Unternehmen „gelebt“ werden. Idealerweise gehen Vorgesetzte mit gutem Beispiel voran und halten alle Vorgaben zum Verhalten auch selbst ein – ein Großteil der Arbeitsunfälle ist verhaltensbedingt!
Darüber hinaus sind ein offener Austausch und regelmäßiges Feedback wichtige Eckpfeiler jeder Unternehmenskultur. So kann unsicheres Vorgehen oder Gefährdungspotenzial direkt angesprochen werden.
Als hilfreich erwiesen hat es sich außerdem, alle Maßnahmen transparent und nachvollziehbar zu gestalten. Hierbei helfen beispielsweise:
Durch die gute Organisation des Arbeitsschutzes kann die Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben erreicht werden, die dann unmittelbare Auswirkung auf die Höhe der BG-Beiträge eines Unternehmens hat. Zusätzlich sollte der jährliche BG-Bescheid immer sorgfältig geprüft werden. Denn nicht selten schleichen sich hier Fehler ein, etwa weil Unfallkosten falsch zugeordnet wurden.
Sie haben Fragen zu Ihrem BG-Bescheid?
Bund der Beitragszahler der Berufsgenossenschaften e. V. • Augustinerweg 20 • 30419 Hannover
Telefon: (05 11) 33 62 13 4 • E-Mail: info@bund-bbg.de
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