Bund der Beitragszahler der Berufsgenossenschaften e.V.
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Eine konkrete Aussage erscheint aufgrund der Vielzahl der Berufsgenossenschaften und der Mitgliedsunternehmen schwierig. Allerdings sind Branchen bekannt, bei denen sehr viele Mitgliedsunternehmen fehlerhaft zur Abrechnung kommen. Hier kann teilweise jeder dritte oder sogar auch jeder zweite Beitragsbescheid nicht korrekt erstellt worden sein. Bei größeren Unternehmen (Konzernen) mit komplexen Strukturen kann die Fehlerquote sogar bei bis zu 90 Prozent liegen.
Gründe für fehlerhafte Abrechnungen gibt es viele, zum Beispiel historisch bedingte Zugehörigkeiten zu Berufsgenossenschaften, die nie angepasst wurden. Oder neue Geschäftsgegenstände. Oftmals werden auch Mitarbeiter in Unkenntnis besonderer Regelungen nicht den richtigen Gefahrtarifstellen zugeordnet.
Da die Berufsgenossenschaften kein Interesse daran haben, dass Mitgliedsunternehmen niedrigere Beiträge zahlen, wird z. B. das Mitgliedsunternehmen nicht auf günstigere (und korrekte) Gefahrklassen aufmerksam gemacht.
Sogar nach Hinweisen aus den Unternehmen werden diese gerne von der BG „klein“ geredet oder entsprechende Anfragen über Monate hinweg nicht beantwortet, so dass nur bei einem entsprechenden Engagement der Mitarbeiter der Personalabteilung solche Dinge weiterverfolgt werden.
Um Beitragserstattungen für ein Unternehmen zu erhalten, bedarf es eines sehr umfangreichen Fachwissens. Dazu ist es notwendig, die verschiedenen Abrechnungsparameter nicht nur der jeweiligen Berufsgenossenschaft zu kennen, sondern darüber hinaus auch damit verbundene „Sonderregelungen“ und Abrechnungen, die nach anderen ggf. zuständigen Berufsgenossenschaften erfolgen.
Den Berufsgenossenschaften ist im Einzelnen darzulegen, warum Korrekturen der Beitragsabrechnungen eingefordert werden – dies unter Berücksichtigung der jeweiligen Gefahrtarife und Satzungen sowie der gesetzlichen Vorgaben in Verbindung mit dem Sozialgesetzbuch, wie z. B. SGB VII oder SGB X.
Wir können Sie dabei unterstützen, denn wir arbeiten seit langen Jahren mit einer Unternehmensberatung zusammen, die sich genau auf diese Problematik spezialisiert hat und auf Win-Win-Basis arbeitet. Gerne stellen wir einen Kontakt her oder Sie melden sich direkt bei der BeGe Consulting GmbH.
Eine erste Beitragsprüfung kann auf Basis der letzten BG-Abrechnung (aktuell Beitragsbescheid für das Jahr 2021) erfolgen. Ggf. greifen wir auf das Fachwissen einer spezialisierten Unternehmensberatung und Rechtsanwaltskanzlei zurück. Sie erhalten in wenigen Tagen eine Rückmeldung, wie die aktuelle Beitragssituation für Ihre Unternehmensgruppe eingeschätzt wird und ob eine weitergehende Begutachtung sinnvoll erscheint.
Die Beitragsprüfung ist für Sie kostenlos und ohne Verpflichtungen.
Sofern sich daraus Möglichkeiten einer Beitragsoptimierung darstellen lassen, können wir gerne einen Kontakt zu unserem Partner-Unternehmen herstellen. Dieses hat sich auf das Thema Optimierung von BG-Beiträgen spezialisiert. Eine Beauftragung ist direkt an das Unternehmen vorzunehmen. Hinsichtlich der Honorarregelung können wir mitteilen, dass das Beratungsunternehmen auf Erfolgsbasis arbeitet. D. h. nur wenn es gelingt, eine Kostenreduzierung der Beiträge zu erreichen, wird ein Anteil der tatsächlichen Reduzierung (einmalig) in Rechnung gestellt.
Häufig lassen sich Kosteneinsparungen von deutlich mehr als 10 Prozent eines Jahresbeitrags darstellen.
Zu viel gezahlte Beiträge können für bis zu 5 Jahre zurück eingefordert werden. D. h. zum aktuellen Zeitpunkt können die Beitragsberechnungen für die Jahre ab 2017 angegriffen werden.
Eine Analyse kann schon für kleinere Unternehmen mit 150 bis 200 Mitarbeitern sinnvoll sein. Aufgrund komplexerer Strukturen lohnt sich diese jedoch vor allem für Unternehmen mit mehr als 400 Mitarbeitern bzw. größere Unternehmensgruppen und Konzerne ganz besonders.
Nach Erhalt des Beitragsbescheids können Sie mit einer Rückmeldung innerhalb von ein bis zwei Tagen rechnen.
Die Rückforderung ist ein umfangreiches Verfahren. Was dabei zu beachten ist und wie der Ablauf erfolgt, erläutern wir unter Punkt 3.
Bund der Beitragszahler der Berufsgenossenschaften e. V. • Augustinerweg 20 • 30419 Hannover
Telefon: (05 11) 33 62 13 4 • E-Mail: info@bund-bbg.de
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