Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) hat ihren 4. Gefahrtarif veröffentlicht. Der neue Gefahrtarif tritt am 01.01.2024 in Kraft und ist gültig für die Beitragsberechnung für Unternehmen, deren Zuständigkeit bei der BG BAU liegt. Diesbezüglich werden die entsprechenden Veranlagungsbescheide am 03.11.2023 an die Unternehmen in Mitgliedschaft der BG BAU verschickt.
Die Berufsgenossenschaften sind dazu verpflichtet, spätestens alle sechs Jahre ihre Gefahrtarife hinsichtlich gegebenenfalls geänderter Risiken zu prüfen und entsprechend anzupassen.