BeitragsbescheidDie zu leistenden Beiträge werden nach Ablauf des Kalenderjahres durch die Berufsgenossenschaft berechnet und festgesetzt. Die Mitteilung an die Mitgliedsunternehmen erfolgt jährlich durch den Beitragsbescheid, der zumeist im April des Folgejahres zum Versand kommt.
BeitragsfußDer Beitragsfuß - auch Umlage oder Umlageziffer genannt - setzt die gemeldeten Arbeitsentgelte / Lohnsummen ins Verhältnis zu den Ausgaben der Berufsgenossenschaft im jeweiligen Beitragsjahr.
BeitragssatzDer Beitragssatz ist das Ergebnis der Multiplikation der Gefahrklasse mit dem Beitragsfuß und den Entgelten - geteilt durch 1.000.
Entgelte x Gefahrklasse x Beitragsfuß / 1.000 = Beitragssatz
BerufsgenossenschaftDie Berufsgenossenschaft ist ein Träger der gesetzlichen Unfallversicherung. Ihre Aufgabe ist es, Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten sowie arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren mit allen geeigneten Mittel zu verhüten oder zu entschädigen.
Sie wird von einer Selbstverwaltung regiert. Für die laufenden Verwaltungsgeschäfte ist eine hauptamtliche Geschäftsleitung zuständig.