fremdartiges NebenunternehmenGehört ein Nebenunternehmen nicht in den Zuständigkeitsbereich der abrechnenden Berufsgenossenschaft, wird die Beitragserhebung als sogenanntes „fremdartiges Nebenunternehmen“ vorgenommen. D. h. die Beitragsabrechnung erfolgt auf Basis des Gefahrtarifs einer anderen, sachlich und fachlich zuständigen Berufsgenossenschaft.