Glossar

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Es gibt 5 Begriffe in diesem Verzeichnis, die mit dem Buchstaben G beginnen.
G
Gefahrklasse
Die Gefahrklasse ist eine der drei wesentlichen Faktoren für eine Beitragsberechnung. Sie drückt das Gefahrdungsrisiko der jeweiligen Tarifstelle aus und bleibt während der jeweiligen Gefahrtarifperiode unverändert.
Gefahrtarif
Gemäß § 157 SBG VII hat eine Berufsgenossenschaft einen Gefahrtarif aufzustellen. Ein Gefahrtarif wird nach Tarifstellen gegliedert, in denen Gefahrengemeinschaften nach Gefährdungsrisiken unter Berücksichtigung eines versicherungsmäßigen Risikoausgleichs gebildet werden (§ 157 Abs. 2 SGB VII). Der Gefahrtarif legt fest, dass die Veranlagung eines Unternehmens zur Gefahrklasse durch seine Zugehörigkeit zu einem Unternehmenszweig bestimmt wird. Die Zugehörigkeit zu einem Unternehmenszweig richtet sich nach der Art der in dem Unternehmen hergestellten Erzeugnisse oder der Art der verrichteten Tätigkeiten.
Gefahrtarifstelle / Tarifstelle
In einer Gefahrtarifstelle / Tarifstelle werden Gefahrengemeinschaften mit vergleichbarem Unfallrisiko zusammengefasst. Die Berufsgenossenschaften berechnen für jede Gefahrtarifstelle eine separate Gefahrklasse, die für die entsprechende Gefahrtarifperiode Gültigkeit hat.
Gewerbezweig
Als Gewerbezweig werden die jeweiligen Unternehmensteile bezeichnet. In einem Gewerbezweig werden unterschiedliche Erzeugnisse oder Tätigkeiten aufgrund eines vergleichbaren Unfallrisikos zusammengefasst. Jeder Gewerbezweig wird mit einer sogenannten Gefahrtarifstelle (oder Tarifstelle) versehen. Mit in Kraft treten eines Gefahrtarifs wird für jeden Gewerbezweig eine Gefahrklasse festgesetzt. Die Mitteilung erfolgt über einen Veranlagungsbescheid an die Mitgliedsunternehmen.
Gültigkeit Gefahrtarif
Der Gesetzgeber sieht vor, dass spätestens alle sechs Jahre ein neuer Gefahrtarif aufgestellt wird - dies betrifft alle gewerblichen Berufsgenossenschaften. Es wird dadurch gewährleistet, dass die Gefahrklassen an die tatsächlichen Unfallrisiken angepasst werden. Die Unfallrisiken können sich aufgrund technischer Entwicklungen im Laufe der Zeit ändern. Beispielsweise kann durch Unfallverhütungsmaßnahmen bzw. verbesserte Präventionsmaßnahmen die Unfallgefahr sinken.