HauptunternehmenDas Hauptunternehmen ist derjenige Betriebsteil, der den wirtschaftlichen Schwerpunkt eines Unternehmens bildet und dem Unternehmen sein Gepräge verleiht. Kriterien für die Bestimmung des wirtschaftlichen Schwerpunktes sehen die Berufsgenossenschaften u. a. in der Zahl der Beschäftigten als auch in der Höhe der Arbeitsentgeltsumme.
HilfsunternehmenDient ein Betriebsteil überwiegend den Zwecken anderer Betriebsteile, handelt es sich um ein Hilfsunternehmen. Die Zuordnung der Arbeitsentgelte hat zu demjenigen Betriebsteil zu erfolgen, dem das Hilfsunternehmen überweigend dient.
Höchstjahresarbeitsverdienst / HöchstversicherungssummePro Versichertem sind die Entgelte je nach Berufsgenossenschaft bis zum einem bestimmten Maximalbetrag meldepflichtig.
Der Höchstjahresarbeitsverdienst (JAV-Höchstgrenzen) für das Jahr 2022 wurde für die einzelnen Berufsgenossenschaften wie folgt festgelegt:
BG Bau: 78.960,00 €
BG ETEM: 84.000,00 €
BGW: 96.000,00 €
BGHW: 84.000,00 €
BGHM: 90.000,00 €
BGN: 84.000,00 €
BG RCI: 84.000,00 €
BG Verkehr: 84.000,00 €
VBG: 120.000,00 €