NebenunternehmenExistieren in einem Unternehmen neben dem Hauptunternehmen weitere Betriebsteile, kann es sich um ein Nebenunternehmen handeln, wenn der Betriebsteil
- räumlich getrennt von anderen Geschäftsbereichen ist,
- über einen eigenen Mitarbeiterstamm verfügt und
- eigenwirtschaftlich tätig ist, d. h. die Leistungen dieses Betriebsteils kommen zum überwiegenden Teil gegenüber Drittunternehmen zur Abrechnung.