VeranlagungsbescheidZu Beginn einer jeden Gefahrtarifperiode wird den Mitgliedsunternehmen mit dem Veranlagungsbescheid mitgeteilt, nach welcher Gefahrklasse die einzelnen Unternehmensbereiche veranlagt werden. Es handelt sich dabei nicht um eine Rechnung, sondern vielmehr um die Berechnungsgrundlage der jeweiligen Unternehmensteile.